Es geht weiter mit der Bürgerhaus-Planung
Ein Gebäude mit Saal, Räumen für Vereine und VHS – so sah es die ursprüngliche Planung der letzten Jahre vor. Doch parallele Entwicklungen im vergangenen Jahr sorgten für ein wichtiges Umdenken: im Juli 2019 gab es erste Anfragen, ob der Bürgersaal beim neuen Rathaus (hinsichtlich Landesgartenschau 2024) doch gleich realisiert werden solle und nicht erst nach Fertigstellung des neuen Rathauses. Daher hat die Gemeindeverwaltung angefangen, in diese Richtung zu arbeiten und alles vorzubereiten, um dem Gemeinderat im ersten Quartal 2020 die entsprechenden Planungen und Kosten vorlegen zu können. Zudem hat das Kulturreferat an dieser Stelle angeregt, die Planungen für das Bürgerhaus zu überdenken, wenn man den Bürgersaal beim Rathaus gleich realisiert. Dies hatte mehrere Gründe:
- Die Gemeinde Kirchheim benötigt nach Einschätzung des Kulturreferats keine zwei Veranstaltungsräume (Saal im Bürgerhaus und Bürgersaal).
- In den Schulen steigt der Bedarf der Mittagsbetreuung von Jahr zu Jahr. Das bedeutet, dass außerschulische Nutzer (Theaterbühnen, Ensembles, etc.) auf lange Sicht dem Schulbetrieb inkl. Mittagsbetreuung weichen müssen.
- Wenn man dem Bürgerhaus eine Nutzung durch Vereine aus den Bereichen Kunst, Musik, Tradition zuführt, so können sich dort Synergien ergeben. Zudem wird dadurch eine lebendige Nachnutzung des Gebäudes und somit auch eine Belebung des Ortskerns von Heimstetten geschaffen.
Daher wurde im Sommer 2019 das Architekturbüro Probst mit einer Planungsvariante beauftragt, auf Grundlage eines alternativen Raumprogramms, das nun eben Räume für die Vereine aus dem Bereich Kultur, Tradition und Musik vorsieht.
In seiner Sitzung vom 30.03.2020 hat der Kirchheimer Gemeinderat somit Folgendes beschlossen: „Der Gemeinderat beschließt das Bürgerhaus auf Basis des vorgestellten Konzeptes des Architekturbüros Probst sanieren zu lassen. Die vorläufigen Kosten für die Sanierung des betragen 5.950.000,00 € brutto. Das Raumprogramm für die Nutzung als Vereins- und Kulturgebäude wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt die maximal mögliche Förderung mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen. Das Architekturbüro Probst wird auf Basis des bestehenden Vertrages für die nächste Leistungsstufe beauftragt.“